Bei dem Chaos am 09.01.2026 in Hannover ging es nicht nur um „Pech gehabt“. Rechtlich ist das ziemlich klar: Wenn der Verkehr wetterbedingt zusammenbricht, haben Fahrgäste trotzdem Ansprüche. Man muss sie nur kennen und nutzen.
1️⃣ Fahrgastrechte im Bahnverkehr (DB, Metronom, enno, etc.)
Sobald ein Zug ausfällt oder sich um 20 Minuten oder mehr verspätet, greifen die Fahrgastrechte.
Das heißt konkret:
- Zugbindung ist aufgehoben.
Du darfst einen anderen Zug nehmen, der dich ans Ziel bringt — auch früher oder später, auch eine andere Verbindung. - Du kannst die Reise abbrechen oder zurückfahren.
Dann bekommst du den Fahrpreis ganz oder teilweise erstattet. - Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel gibt es Geld zurück:
- 25 % bei 60–119 Minuten
- 50 % ab 120 Minuten
- Taxi oder Hotel können erstattet werden, wenn:
- kein Zug mehr fährt und
- du sonst nicht mehr nach Hause kommst.
Gerade am 09.01. war das relevant, weil DB InfraGo den Betrieb im Bereich Hannover Hbf komplett eingestellt hat, wegen vereister Weichen. Das ist keine „kleine Störung“, das ist eine Betriebseinstellung. Und damit ein klassischer Fall für Fahrgastrechte.
2️⃣ Die ÜSTRA-Garantie im Nahverkehr
In Hannover kommt noch etwas dazu: die ÜSTRA-Garantie. Und die ist ziemlich stark.
Sie greift, wenn:
- dein Bus oder deine Stadtbahn mehr als 20 Minuten verspätet ist oder ausfällt und
- du dadurch deutlich später ankommst oder gar nicht mehr weiterkommst.
Dann darfst du:
➡️ auf alternative Verkehrsmittel umsteigen, zum Beispiel:
- Taxi
- andere Verkehrsanbieter
- in bestimmten Fällen auch Mietwagen
Und: Die Kosten kannst du dir erstatten lassen.
Am 09.01. war das besonders wichtig, weil:
- abends nur noch die Tunnelstrecken der Stadtbahn gefahren sind
- der Busbetrieb der ÜSTRA gegen 18:30 komplett eingestellt wurde
Sprich: Oberirdisch ging nichts mehr. Busse weg. Viele Haltestellen praktisch abgeschnitten. Genau für solche Situationen ist die Garantie da.
3️⃣ Ja, auch Taxifahrten kann man einreichen
Das ist der Punkt, den viele nicht wissen:
👉 Taxi-Kosten können sowohl über die Fahrgastrechte als auch über die ÜSTRA-Garantie eingereicht werden.
Voraussetzungen:
- Der reguläre Verkehr ist ausgefallen oder unzumutbar verspätet.
- Es gab realistisch keine andere Möglichkeit, ans Ziel zu kommen.
- Du hast die Quittung.
Dann gilt:
Lieber ein Taxi nehmen und einreichen, als nachts irgendwo festzuhängen.
Kurz gesagt
Am 09.01.2026 in Hannover war das kein „selbst schuld, hättest halt früher fahren müssen“-Tag. Das war ein Systemausfall durch Wetter.
Und dafür gilt:
- Bahn: Fahrgastrechte nutzen. Geld zurück, Taxi möglich, Zugbindung weg.
- ÜSTRA: Garantie nutzen. Alternative Fahrt erlaubt, Kosten erstattbar.
- Taxi: Ja, einreichen. Unbedingt Quittung aufheben.
Wer das weiß, ärgert sich zwar immer noch über den Schnee aber wenigstens nicht auch noch über die Kosten.
Und genau dafür sind diese Regeln da. Nicht für den perfekten Tag, sondern für genau solche.


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